Infos zu Covid-19
Publiziert am
Das IIK hält sich an alle jeweils gültigen Regeln und setzt auf zusätzliche technische Schutzmaßnahmen wie Virenfilter u.a.m.
Nach den derzeit gültigen Hygieneauflagen des Bundes sowie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sind Prüfungen in Düsseldorf erlaubt. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen zu Ihrer Prüfung Ihren jeweiligen Testanbieter. Die offiziellen Kontaktadressen sowie aktuelle Ankündigungen finden Sie auf den Webseiten von ETS und Pearson VUE.
Ab dem 03.04. sind alle Schutzmaßnahmen in NRW freiwillig. Das Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske wird nicht mehr vorausgesetzt. Ein gültiger Corona-Schnelltest, Impfpass oder ein Genesenennachweis müssen aktuell nicht mehr vorgelegt werden.